Der buchstabe g im schwerbehindertenausweis

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Definition

Der Buchstabe G im Schwerbehindertenausweis steht für "erhebliche Gehbehinderung". Personen, die mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, haben eine Einschränkung, die das Gehen beeinträchtigt. Diese Kennzeichnung ist Teil des deutschen Behindertenrechts und hilft dabei, den Bedarf an besonderen Hilfen oder Nachteilsausgleichen zu signalisieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Personen mit dem Buchstaben G im Schwerbehindertenausweis haben oft Anspruch auf spezielle Hilfestellungen im Alltag.
  • Durch die Kennzeichnung des Buchstabens G wird deutlich, dass eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt.
  • Menschen mit dem Buchstaben G erhalten häufig besondere Parkausweise, um die Mobilität zu erleichtern.
  • Die G-Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Signal für Arbeitgeber und öffentliche Einrichtungen, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.