Der grundsatz der datensparsamkeit
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Definition
Der Grundsatz der Datensparsamkeit besagt, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nur die Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Nutzer zu gewährleisten und die Risiken einer Datenübertragung auf ein Minimum zu beschränken.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Grundsatz der Datensparsamkeit sollte von allen Unternehmen beachtet werden, um den Datenschutz zu gewährleisten.
- Viele Nutzer sind sich der Bedeutung des Grundsatzes der Datensparsamkeit nicht bewusst und teilen oft mehr Daten als nötig.
- Ein Unternehmen, das den Grundsatz der Datensparsamkeit befolgt, zeigt Verantwortung im Umgang mit den Daten seiner Kunden.
- Bei der Entwicklung neuer Software sollte der Grundsatz der Datensparsamkeit als Leitlinie dienen, um überflüssige Datensammlungen zu vermeiden.