Der grundsatz der datensparsamkeit für den datenschutz
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist ein zentraler Aspekt des Datenschutzes, der besagt, dass nur die Informationen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Ziel ist es, die Erhebung von personenbezogenen Daten auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Grundsatz der Datensparsamkeit fordert Unternehmen auf, nur die Daten zu erheben, die sie tatsächlich benötigen.
- Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollte der Grundsatz der Datensparsamkeit in allen Prozessen beachtet werden.
- Viele Verbraucher sind sich der Bedeutung des Grundsatzes der Datensparsamkeit noch nicht bewusst.
- Die Einhaltung des Grundsatzes der Datensparsamkeit kann das Vertrauen der Kunden in ein Unternehmen stärken.