Der grundsatz der zweckbindung
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Definition
Der Grundsatz der Zweckbindung ist ein rechtlicher und ethischer Grundsatz, der besagt, dass personenbezogene Daten nur für spezifische, festgelegte und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Die Verwendung dieser Daten muss auf den ursprünglich festgelegten Zweck beschränkt bleiben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vor oder es gibt eine andere rechtliche Grundlage für die weitergehende Verarbeitung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Grundsatz der Zweckbindung stellt sicher, dass die Privatsphäre der Individuen gewahrt bleibt.
- Unternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden transparent darzulegen, zu welchen Zwecken ihre Daten verwendet werden.
- Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung wird der Grundsatz der Zweckbindung besonders betont.
- Wenn Daten für einen anderen Zweck verwendet werden sollen, ist in der Regel eine neue Einwilligung erforderlich.