Der paragraph 558 bgb
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Definition
Der Paragraph 558 BGB regelt die gesetzliche Möglichkeit, die Miete für Wohnraum zu erhöhen, um an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Dies geschieht in Deutschland im Rahmen des Mietrechts und ermöglicht Vermietern, die Miete nach bestimmten Vorgaben und Fristen zu steigern, um die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vermieter hat gemäß Paragraph 558 BGB die Möglichkeit, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben.
- Bei der Mieterhöhung muss der Vermieter die gesetzlichen Fristen gemäß Paragraph 558 BGB beachten.
- Mieter sollten sich über ihre Rechte im Rahmen des Paragraphen 558 BGB informieren, um unangemessene Mieterhöhungen zu vermeiden.
- Die Regelungen im Paragraph 558 BGB fördern eine faire Anpassung von Mietpreisen im Einklang mit der Marktentwicklung.