Der paragraph 573 ff bgb

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Definition

Der Paragraph 573 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnräume in Deutschland. Diese Vorschriften bieten Mietern und Vermietern rechtliche Leitlinien, um die Beendigung eines Mietverhältnisses rechtmäßig und fair zu gestalten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vermieter muss die Kündigung gemäß Paragraph 573 BGB fristgerecht aussprechen.
  • Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Mieter unter bestimmten Umständen die Kündigung gemäß den Paragraphen 573 ff BGB anfechten.
  • Die Regelungen des Paragraphen 573 BGB sind essentiell für den Schutz der Mieterrechte.
  • Viele Mieter sind sich der Bestimmungen im Paragraphen 573 ff BGB nicht bewusst und sollten sich daher rechtzeitig informieren.