Der rechtsweg ist ausgeschlossen

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Definition

Der Ausdruck "der Rechtsweg ist ausgeschlossen" bedeutet, dass für ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder eine bestimmte Entscheidung keine rechtlichen Schritte unternommen werden können, um diese anzufechten oder zu überprüfen. Dies wird häufig in Verträgen oder Gerichtsurteilen verwendet, um festzulegen, dass keine gerichtliche Klärung oder Intervention zulässig ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In dem Vertrag steht klar, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
  • Der Kläger wurde darüber informiert, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, weshalb er keine Klage einreichen kann.
  • Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Rechtsweg ausgeschlossen worden.
  • Bei Streitigkeiten über diese Klausel ist der Rechtsweg ausgeschlossen und eine Schlichtung erforderlich.