Der taschengeldparagraph
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Definition
Der Taschengeldparagraph ist eine Regelung im deutschen Recht, die es minderjährigen Personen erlaubt, mit ihrem eigenen Geld, beispielsweise Taschengeld, rechtlich bindende Geschäfte abzuschließen, solange diese nicht über den Betrag ihres Taschengeldes hinausgehen. Dieser Paragraph ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, selbstständig kleine Käufe zu tätigen und ihre finanziellen Entscheidungen innerhalb eines bestimmten Rahmens zu treffen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Geschäftsunfähigkeit
- Rechtsgeschäft
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Taschengeldparagraph erlaubt es Kindern, kleinere Anschaffungen eigenständig zu tätigen.
- Viele Eltern nutzen den Taschengeldparagraphen, um ihren Kindern den Umgang mit Geld näherzubringen.
- Ein Schuhgeschäft kann einem 15-Jährigen Schuhe verkaufen, solange er die Zahlung mit seinem eigenen Taschengeld leisten kann.
- Der Taschengeldparagraph ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Familienrechts und fördert die Selbstständigkeit von Jugendlichen.