Der titel freiherr
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Definition
Der Titel Freiherr ist ein deutscher Adels- und Standestitel, der historisch mit der Unterklasse des Adels in Verbindung gebracht wird. Der Freiherr entspricht einem Baronet oder Baron in anderen Ländern und wird üblicherweise vor dem Nachnamen geführt. Im deutschen Adelssystems ist der Freiherr ein erbliches Amt, dessen Ursprung im Mittelalter liegt und oft mit der Vergabe von Lehen verbunden ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Freiherr von Hohenstein war bekannt für seine großzügigen Geschenke an die Gemeinde.
- Historische Dokumente belegen, dass der Freiherr eine wichtige Rolle in der Politik der Region spielte.
- In vielen Romantiken wurde der Freiherr oft als tragische Figur dargestellt.
- Die Erhebung eines Bürgers zum Freiherren war im 19. Jahrhundert nicht unüblich.