Der titel freiherr von

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Definition

Der Titel "Freiherr von" ist ein erblicher Adelstitel im deutschen Sprachraum, der ursprünglich einem niedrigen Adel angehörte. Der Titel wird in Kombination mit einem Familiennamen geführt und signalisiert eine Zugehörigkeit zum deutschen Adelsstand. Historisch gesehen war der Freiherr einer der rangniedrigeren Adelsgrade, zwischen dem Ritter und dem Grafen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Freiherr von Schönfeld wurde in der Stadt als großzügiger Wohltäter bekannt.
  • In vielen alten Dokumenten findet sich der Titel Freiherr von, der auf die hohe Sozialstellung der Familie hinweist.
  • Der Freiherr von Hohenberg hatte ein imposantes Schloss in der Nähe des Flusses.
  • Bei der Vorstellung des Freiherrn von Lichtenstein waren viele Gäste von seiner Ansprechhaltung beeindruckt.