Die 1 regelung bei firmenwagen

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Definition

Die 1% Regelung bei Firmenwagen bezieht sich auf die steuerliche Behandlung von Dienstwagen, die von Arbeitnehmern auch privat genutzt werden. Gemäß dieser Regelung wird der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung eines Firmenwagens entsteht, pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat versteuert. Diese Methode vereinfacht die Erhebung von Lohnsteuer und ist eine der häufigsten Varianten zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen in Deutschland.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der 1% Regelung wird der Firmenwagen steuerlich einfach behandelt.
  • Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen die 1% Regelung beachten.
  • Durch die 1% Regelung profitieren viele Angestellte von einer unkomplizierten Lohnsteuerberechnung.
  • Alternativ zur 1% Regelung kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Aufwendungen detaillierter zu erfassen.