Die abkürzung dd in der medizin

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Definition

Die Abkürzung "dd" steht in der Medizin für "doppelt disponiert". Sie wird häufig in der klinischen Dokumentation verwendet, um darauf hinzuweisen, dass der Patient für bestimmte Erkrankungen oder Interventionen besonders anfällig oder geeignet ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei Patienten mit "dd" müssen wir besonders wachsam sein.
  • Eine "dd"-Kennzeichnung im Patientenakte weist auf ein erhöhtes Risiko hin.
  • Der Arzt erklärte, dass die "dd"-Eingabe in die elektronische Karteikarte notwendig ist.
  • In der Studie wurden alle "dd"-Patienten gesondert betrachtet.