Die abkürzung mv

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Definition

Die Abkürzung MV steht für "Mustervertrag". Es handelt sich um einen standardisierten Vertrag, der zur Regelung von rechtlichen Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Parteien dient. Musterverträge werden häufig in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet, um den Aufwand für die Erstellung individueller Verträge zu minimieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der MV erleichtert es, einen rechtssicheren Vertrag schnell zu erstellen.
  • Unternehmen nutzen häufig einen MV, um Zeit und Kosten bei der Vertragserstellung zu sparen.
  • Der Anwalt empfahl, den MV vor der Unterzeichnung gründlich zu prüfen.
  • In der letzten Besprechung wurde der MV für die Kooperation zwischen den Firmen vorgestellt.