Die befreiung von 181 bgb

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Definition

Die Befreiung von § 181 BGB bezieht sich auf die rechtliche Möglichkeit, dass eine Person von den Beschränkungen einer Vertretung befreit wird. Insbesondere betrifft dies die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu äußern und in eigenem Namen Geschäfte abzuschließen, ohne dass die Zustimmung eines Vertreters erforderlich ist. Dies ist oft relevant im Kontext von Verträgen und rechtlichen Vereinbarungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Befreiung von § 181 BGB ermöglicht es dem Bevollmächtigten, ohne Zustimmung des Vertretenen zu handeln.
  • Im Rahmen der rechtlichen Beratung wurde die Befreiung von Beschränkungen gemäß § 181 BGB ausführlich erläutert.
  • Bei vielen Verträgen ist es entscheidend, ob eine Befreiung von § 181 BGB gegeben ist oder nicht.
  • Unternehmen können bei der Vergabe von Vollmachten ebenfalls auf die Befreiung nach § 181 BGB zurückgreifen, um Entscheidungen zu erleichtern.