Die beitragsbemessungsgrenze in der krankenversicherung

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Definition

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ist der Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen eines Versicherten zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung herangezogen wird. Verdient eine Person mehr als diese Grenze, so werden die Beiträge nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, während der übersteigende Betrag beitragsfrei bleibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wurde in diesem Jahr angehoben.
  • Verdient jemand mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, muss er sich keine Sorgen machen, dass die zusätzlichen Einkünfte auch die Beiträge erhöhen.
  • Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt.
  • Wer ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, profitiert von niedrigeren Versicherungsbeiträgen.