Die erststimme bei der bundestagswahl

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Definition

Die Erststimme ist eine der beiden Stimmen, die Wähler bei der Bundestagswahl in Deutschland abgeben können. Sie wird genutzt, um einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis zu wählen. Der Kandidat, der die meisten Stimmen in diesem Wahlkreis erhält, zieht direkt in den Bundestag ein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Bundestagswahl können Wähler ihre Erststimme für einen direkten Kandidaten abgeben.
  • Die Erststimme entscheidet über die Anzahl der Direktmandate, die eine Partei im Bundestag erhält.
  • In vielen Wahlkreisen gibt es mehrere Kandidaten, die um die Erststimme der Wähler konkurrieren.
  • Die Erststimme hat einen großen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages und die politische Landschaft des Landes.