Die kosten des verfahrens werden gegeneinander aufgehoben

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Definition

Die Formulierung „die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben“ bedeutet, dass die im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens angefallenen Kosten von den beteiligten Parteien nicht gegenseitig zu tragen sind. Stattdessen werden die aufgelaufenen Kosten so berücksichtigt, dass keine der Parteien die Kosten der anderen übernehmen muss. Dies geschieht in der Regel, um eine faire und gerechte Lösung zu erzielen, insbesondere wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass kein klarer Gewinner oder Verlierer im Prozess ermittelt werden kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Urteil wurde festgelegt, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
  • Der Richter entschied, die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, da beide Parteien berechtigte Argumente vorbrachten.
  • In vielen Fällen ist es im Interesse der Gerechtigkeit, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
  • Nachdem die Verhandlung abgeschlossen war, einigten sich die Parteien darauf, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden sollten, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.