Die promillegrenze von 0 5 im straßenverkehr

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Definition

Die Promillegrenze von 0,5 im Straßenverkehr bezeichnet den maximal erlaubten Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,5 Promille für Fahrer von Kraftfahrzeugen. Ein Blutalkoholgehalt in dieser Höhe bedeutet, dass der Fahrer rechtlich als fahrtüchtig gilt, jedoch bereits Anzeichen einer Beeinträchtigung durch Alkohol auftreten können. Bei Überschreitung dieser Grenze kann es zu rechtlichen Konsequenzen, wie Bußgeldern oder Fahrverboten, kommen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Polizei führte an einer Brücke einen Test durch, um sicherzustellen, dass kein Fahrer die Promillegrenze von 0,5 überschreitet.
  • Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer mit 0,6 Promille unterwegs war, was deutlich über der erlaubten Promillegrenze lag.
  • Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass schon bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille das Risiko für einen Unfall steigt.
  • Der Gesetzgeber hat die Promillegrenze von 0,5 eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.