Die schuldenbremse in deutschland
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Definition
Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung in Deutschland, die darauf abzielt, die Neuverschuldung des Staates zu begrenzen. Sie wurde im Jahr 2009 in Artikel 115 des Grundgesetzes verankert und verpflichtet Bund und Länder, ihre Haushalte grundsätzlich ohne neue Schulden auszugleichen. Der Begriff „Schuldenbremse“ beschreibt somit eine fiskalpolitische Disziplin, die eine nachhaltige Haushaltspolitik fördern und eine übermäßige Verschuldung verhindern soll.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Schuldenbremse wurde eingeführt, um die finanzielle Stabilität des Landes zu gewährleisten.
- Viele Politiker sind der Meinung, dass die Schuldenbremse eine notwendige Maßnahme zur Vermeidung von Staatspleiten ist.
- Durch die Schuldenbremse wird der Diskussion um öffentliche Investitionen eine neue Dimension gegeben.
- Kritiker der Schuldenbremse argumentieren, dass sie in Krisenzeiten die Handlungsspielräume des Staates einschränkt.