Die vollmacht gilt über den tod hinaus
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Definition
Die vollmacht gilt über den tod hinaus bezeichnet die Rechtlichkeit einer Vollmacht, die nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt. Diese Art der Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers weiterhin rechtliche Entscheidungen in dessen Namen zu treffen, solange die Vollmacht dies ausdrücklich gestattet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In seinem Testament vermerkte er, dass die vollmacht gilt über den tod hinaus.
- Bei der Erstellung von Vollmachten sollte man beachten, ob diese über den tod hinaus gültig bleiben.
- Die notarielle Beurkundung garantierte, dass die vollmacht gilt über den tod hinaus und ihre Vorteile nicht verloren gehen.
- Er gab seiner Tochter die vollmacht, die über den tod hinaus gilt, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Angelegenheiten geregelt sind.