Die zweitstimme bei der bundestagswahl
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl ist eine Stimme, die Wählerinnen und Wähler abgeben können, um die Liste einer Partei zu unterstützen. Diese Stimme spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. Im Gegensatz zur Erststimme, die für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis abgegeben wird, bezieht sich die Zweitstimme auf die Parteien insgesamt und entscheidet über die proportionale Vertretung im Parlament.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Bundestagswahl ist es wichtig, sowohl die Erststimme als auch die Zweitstimme gut abzuwägen.
- Viele Wählerinnen und Wähler legen besonders großen Wert auf die Zweitstimme, da sie die Richtung der Politik im Bundestag nachhaltig beeinflussen kann.
- In einigen Bundesländern wird die Bedeutung der Zweitstimme in der politischen Bildung hervorgehoben.
- Die Wahlbeteiligung bei der Zweitstimme war in diesem Jahr höher als bei der Erststimme.