Die zweitstimme bei der bundestagswahl

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Definition

Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl ist eine Stimme, die Wählerinnen und Wähler abgeben können, um die Liste einer Partei zu unterstützen. Diese Stimme spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. Im Gegensatz zur Erststimme, die für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis abgegeben wird, bezieht sich die Zweitstimme auf die Parteien insgesamt und entscheidet über die proportionale Vertretung im Parlament.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Bundestagswahl ist es wichtig, sowohl die Erststimme als auch die Zweitstimme gut abzuwägen.
  • Viele Wählerinnen und Wähler legen besonders großen Wert auf die Zweitstimme, da sie die Richtung der Politik im Bundestag nachhaltig beeinflussen kann.
  • In einigen Bundesländern wird die Bedeutung der Zweitstimme in der politischen Bildung hervorgehoben.
  • Die Wahlbeteiligung bei der Zweitstimme war in diesem Jahr höher als bei der Erststimme.