Die zweitstimme bei der landtagswahl

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Definition

Die Zweitstimme bei der Landtagswahl ist eine Stimme, die Wählerinnen und Wähler abgeben, um die Zusammensetzung des Landtags zu bestimmen. Im Rahmen des personalisierten Verhältnisausgleichs haben die Wähler die Möglichkeit, mit ihrer Zweitstimme eine Partei zu wählen, die dann entscheidend für die Verteilung der Sitze im Parlament ist. Die Zweitstimme ist somit ein zentrales Element des deutschen Wahlsystems, das die proportionale Repräsentation fördern soll.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der letzten Landtagswahl gab ich meine Zweitstimme einer kleinen Partei, die mir wichtig ist.
  • Die Zweitstimme beeinflusst maßgeblich die Sitzverteilung im Landtag.
  • Viele Wähler sind sich unsicher, wie sie ihre Erst- und Zweitstimme abgeben sollen.
  • Die Debatte über die Auswirkungen der Zweitstimme auf die politische Landschaft ist immer noch aktuell.