Dinglich

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Definition

Der Begriff "dinglich" bezieht sich im deutschen Sprachgebrauch auf alles, was mit einem bestimmten Gegenstand oder einer bestimmten Sache in Zusammenhang steht. In der Rechtswissenschaft wird "dinglich" häufig im Kontext von Rechten an Sachen verwendet, was bedeutet, dass es sich um Rechte handelt, die unmittelbar auf eine bestimmte Sache bezogen sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Käufer erwarb ein dingliches Recht an der Immobilie.
  • Sie interessierte sich besonders für dingliche Sachverhalte im Kontext von Eigentumserwerb.
  • Dingliche Ansprüche sind im deutschen Recht klar definiert.
  • Bei der Bewertung von dinglichen Vermögenswerten muss die Substanz berücksichtigt werden.