Doppelmaklertätigkeit

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Definition

Die Doppelmaklertätigkeit bezeichnet die Tätigkeit eines Maklers, der sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswertes tätig ist. Diese Form der Maklertätigkeit kann rechtlich zulässig sein, erfordert jedoch besondere Transparenz und das Einverständnis beider Parteien, da der Makler in einem potenziellen Interessenkonflikt steht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Immobilienbranche ist die Doppelmaklertätigkeit ein häufiges Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft.
  • Eine korrekte und transparente Durchführung der Doppelmaklertätigkeit ist für das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien entscheidend.
  • Bei der Wahl eines Maklers sollte man sich auch über dessen Praxis der Doppelmaklertätigkeit informieren.
  • Wenn Sie einen Makler beauftragen, klären Sie im Vorfeld, ob dieser möglicherweise auch die Interessen des Verkäufers vertritt, um eventuelle Probleme zu vermeiden.