Drittschuldner

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Definition

Ein Drittschuldner ist eine Person oder ein Unternehmen, das gegenüber einem Schuldner eine Verbindlichkeit hat und damit in einem rechtlichen Verhältnis zum Gläubiger des Schuldners steht. Im deutschen Recht spielt der Drittschuldner eine zentrale Rolle bei der Zwangsvollstreckung, da er verpflichtet ist, Leistungen an den Gläubiger zu erbringen, sofern der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Drittschuldner muss dem Gläubiger die geschuldete Summe überweisen.
  • Im Fall einer Zwangsvollstreckung informiert das Gericht den Drittschuldner über seine Pflichten.
  • Der Drittschuldner hatte Schwierigkeiten, die Forderung fristgerecht zu begleichen.
  • Nach dem Urteil wurde der Drittschuldner direkt zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert.