Duldung im asylverfahren
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Definition
Die Duldung im Asylverfahren bezeichnet einen rechtlichen Status, der es einem ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, während über seinen Asylantrag entschieden wird. Sie wird in der Regel erteilt, wenn eine unmittelbare Abschiebung ausführt wäre und eine Rückkehr in das Heimatland aufgrund von landen spezifischen Umständen nicht zumutbar ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein Asylbewerber, der eine Duldung erhalten hat, darf nicht abgeschoben werden, solange sein Verfahren läuft.
- Die Duldung im Asylverfahren ist oft mit bestimmten Auflagen verbunden, wie z.B. der Pflicht, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden.
- Trotz der Duldung haben Betroffene oft Angst vor einer möglichen Abschiebung, wenn sich die Situation in ihrem Heimatland ändert.
- Die Duldung kann auch verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür weiterhin gegeben sind.