E.k. hinter einem namen
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Definition
Die Abkürzung „e.k.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ und bezeichnet eine Rechtsform von Kaufleuten in Deutschland. Diese Rechtsform ist in das Handelsregister eingetragen und verpflichtet den Kaufmann, Buch zu führen sowie Jahresabschlüsse zu erstellen. Ein eingetragener Kaufmann haftet persönlich und unbeschränkt für seine Geschäftsschulden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
- Gesellschaft mbH (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
Beispielsätze
- Der Geschäftsführer des Unternehmens ist ein e.k. und trägt somit das volle Risiko für die Geschäftstätigkeiten.
- Viele kleine Betriebe in Deutschland arbeiten erfolgreich als e.k., da diese Rechtsform weniger bürokratischen Aufwand bedeutet.
- Wenn ein e.k. Konkurs anmeldet, haftet er mit seinem gesamten persönlichen Vermögen.
- Bei der Gründung eines Unternehmens sollte man sorgfältig abwägen, ob die Rechtsform des e.k. die richtige Wahl ist.