E.k. hinter firmennamen

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Definition

Die Abkürzung "e.k." steht für "eingetragener Kaufmann" und wird in Deutschland hinter Firmennamen verwendet. Sie kennzeichnet ein Einzelunternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist. Betreiber eines e.k. sind persönlich für die Verbindlichkeiten ihrer Firma verantwortlich, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

  • e.G. (eingetragene Genossenschaft)
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)

Beispielsätze

  • "Das Unternehmen Max Müller e.k. ist seit 2020 im Handelsregister eingetragen."
  • "Als e.k. trägt der Inhaber das volle Risiko für die geschäftlichen Aktivitäten."
  • "Die Wahl der Unternehmensform als e.k. war für ihn aufgrund der rechtlichen Haftung nicht einfach."
  • "Für viele Existenzgründer ist die Gründung eines e.k. eine attraktive Möglichkeit, schnell ins Geschäft zu starten."