E.k. im firmennamen

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Definition

„e.k.“ steht für „ein Kaufmann“ und bezeichnet eine Unternehmensform in Deutschland. Diese Rechtsform wird von Einzelunternehmern genutzt, die ein Handelsgewerbe betreiben. Unternehmen, die „e.k.“ im Firmennamen führen, sind im Handelsregister eingetragen und unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Kaufleute.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Max Mustermann betreibt ein erfolgreiches Geschäft als e.k. und verkauft seine Produkte online.
  • Die Anmeldung als e.k. im Handelsregister war ein wichtiger Schritt für die Entwicklung seines Unternehmens.
  • Viele e.k.s profitieren von den erleichterten steuerlichen Regelungen für Kleinunternehmer.
  • Im Gegensatz dazu haben GmbHs eine Haftungsbeschränkung, welche e.k.s nicht genießen.