E.u. bei firmen

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Definition

Die Abkürzung "e.u." steht für "eingetragene Unternehmensgesellschaft" und bezeichnet eine Rechtsform von Unternehmen in Österreich. Diese Form der Kapitalgesellschaft ist darauf ausgelegt, das Haftungsrisiko der Gesellschafter zu begrenzen und fördert eine flexible Unternehmensführung. E.u. ist vor allem für kleinere Unternehmen und Start-ups besonders attraktiv, da sie mit geringeren Gründungskosten und weniger bürokratischen Hürden verbunden ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Firma XY hat sich als e.u. registriert, um von den Vorteilen der Haftungsbeschränkung zu profitieren.
  • Bei der Gründung einer e.u. muss ein Mindestkapital aufgebracht werden, das jedoch geringer ist als bei einer GmbH.
  • Unternehmer, die eine e.u. gründen, können sich auf vereinfachte Buchführung und geringere laufende Kosten einstellen.
  • Die Registrierung als e.u. erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und bedarf einer entsprechenden Anmeldung.