E.v. was bedeutet

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Definition

Die Abkürzung "e.V." steht für "eingetragener Verein". Dies ist ein rechtlicher Status, der in Deutschland und einigen anderen Ländern für Vereine verliehen wird. Ein eingetragener Verein hat die Möglichkeit, als juristische Person zu agieren, was rechtliche und finanzielle Vorteile mit sich bringt, wie etwa die Haftungsbeschränkung für die Mitglieder. Um den Status eines e.V. zu erlangen, muss der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Fußballverein ist als e.V. registriert und genießt daher besonderen rechtlichen Schutz.
  • Viele gemeinnützige Organisationen in Deutschland arbeiten als e.V., um Spenden steuerlich absetzbar zu machen.
  • Um die Satzung eines e.V. zu ändern, ist in der Regel eine Mitgliederversammlung erforderlich.
  • Die Mitglieder des e.V. treffen sich einmal im Monat, um über aktuelle Projekte und Themen zu diskutieren.