Eigenbedarf

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Definition

Eigenbedarf bezeichnet das Bedürfnis eines Vermieters, eine Wohnimmobilie für sich selbst oder für nahe Angehörige zu nutzen. In Deutschland ist der Eigenbedarf ein rechtlich anerkanntes Kündigungsgrund, das es einem Vermieter ermöglicht, einen bestehenden Mietvertrag zu beenden, wenn er die Wohnung selbst benötigt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vermieter hat die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ausgesprochen.
  • Bei Eigenbedarf muss der Vermieter in der Regel gute Gründe nachweisen.
  • Die Eigenbedarfskündigung kann für Mieter eine große Belastung darstellen.
  • Vor der Eigenbedarfskündigung sollte man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.