Eigentumsvorbehalt

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Definition

Der Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Regelung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die es dem Verkäufer ermöglicht, das Eigentum an einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu behalten. Auch wenn der Käufer die Ware bereits in Besitz hat, gehört sie rechtlich gesehen weiterhin dem Verkäufer, bis alle vertraglich vereinbarten Zahlungen erfolgt sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Verkäufer hat einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, sodass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung in seinem Eigentum bleibt.
  • Trotz der Übergabe des Fahrzeugs bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der Käufer die letzte Rate gezahlt hat.
  • Im Falle von Zahlungsverzug wird der Eigentumsvorbehalt aktiv und der Verkäufer kann die Ware zurückfordern.
  • Der Käufer muss sich bewusst sein, dass der Eigentumsvorbehalt auch bei einer Weiterveräußering der Ware gilt.