Eignungsleihe

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Definition

Die Eignungsleihe bezeichnet ein Verfahren, bei dem eine Person, insbesondere im Bildungs- oder Berufsfeld, eine Leihgabe erhält, um deren Eignung oder Qualifikation zu erproben oder zu bestätigen. Dies kann in Form von Praktika, Testphasen oder temporären Arbeitsverhältnissen geschehen, bei denen die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Leihnehmers in der Praxis demonstriert werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Eignungsleihe war für die Praktikantin eine wertvolle Gelegenheit, ihre Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis zu stellen.
  • Nach der Eignungsleihe entscheidet das Unternehmen, ob eine feste Anstellung möglich ist.
  • Viele Bewerber nutzen die Eignungsleihe, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  • Die Eignungsleihe kann eine wichtige Rolle bei der Integration von Arbeitskräften in neue Berufsfelder spielen.