Ein r am ende des kennzeichens

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Definition

Ein "r" am Ende des Kennzeichens steht in Deutschland für das Fahrzeug, das von einer Behörde genutzt wird, wobei es sich um ein behördlich zugelassenes Fahrzeug handeln kann. Dies kann sowohl eine Behörde des Bundes als auch auf Landes- oder Kommunalebene sein. Die Kennzeichnungsregelung mit einem "r" dient der schnellen Identifikation von Dienstfahrzeugen im Straßenverkehr.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das neue Dienstfahrzeug der Stadtverwaltung trägt ein Kennzeichen, das mit einem "r" endet.
  • Die Polizei nutzt oft Fahrzeuge mit einem "r" im Kennzeichen, um schnell erkannt zu werden.
  • Bei Kontrollen fiel das Behördenfahrzeug aufgrund seines besonderen Kennzeichens auf.
  • Für den Einsatz von Rettungsdiensten wird ebenfalls ein Kennzeichen mit einem "r" vergeben.