Ein strafbefehl

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Definition

Ein Strafbefehl ist ein rechtskräftiger Beschluss eines Strafgerichts, der in nicht öffentlicher Sitzung ergeht. Er wird erlassen, wenn der Beschuldigte ein Vergehen begangen hat und die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden soll. Der Strafbefehl ist eine Möglichkeit, ein Strafverfahren zu beschleunigen, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Richter erließ einen Strafbefehl gegen den Täter wegen Diebstahls.
  • Nachdem der Beschuldigte den Strafbefehl erhalten hatte, zögerte er nicht, Einspruch einzulegen.
  • Im Falle eines Strafbefehls ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Erteilung eines Strafbefehls kann den betroffenen Personen erhebliche Konsequenzen bringen.