Ein vollstreckungsbescheid
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Beschluss, der es ermöglicht, eine Forderung zwangsweise durchzusetzen. Er wird in der Regel erlassen, wenn ein Gläubiger einen titulierten Anspruch gegen einen Schuldner hat, der nicht freiwillig erfüllt wird. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Element der Zwangsvollstreckung und ermöglicht dem Gläubiger, die Forderung durch Maßnahmen wie Lohnpfändung oder Zwangsversteigerung durchzusetzen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Gläubiger hat einen Vollstreckungsbescheid beantragt, um seine offene Forderung einzutreiben.
- Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids musste der Schuldner schnell handeln, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
- Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung kann der Vollstreckungsbescheid zur Zwangsvollstreckung führen.
- Der Vollstreckungsbescheid wurde durch das zuständige Gericht erlassen und dem Schuldner zugestellt.