Eine außerordentliche kündigung

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Definition

Eine außerordentliche Kündigung ist die sofortige Beendigung eines Vertrages, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Sie wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann beispielsweise bei nicht gerechtfertigten Pflichtverletzungen, wie Diebstahl oder grobe Verletzung von Pflichten, der Fall sein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Firma entschloss sich zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund wiederholter Fehlzeiten des Mitarbeiters.
  • In einem Mietverhältnis kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Mieter seine Miete über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt hat.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine außerordentliche Kündigung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
  • Aufgrund des Vorfalls im Unternehmen war eine außerordentliche Kündigung unumgänglich, um weitere Schäden abzuwenden.