Eine grundschuld im grundbuch
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Eine Grundschuld im Grundbuch ist ein dingliches Recht, das einem Gläubiger die Durchsetzung einer Forderung gegen den Eigentümer eines Grundstücks ermöglicht. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und dient häufig als Absicherung für Kredite, insbesondere im Immobilienbereich. Im Gegensatz zur Hypothek kann eine Grundschuld auch unabhängig von einer Forderung bestehen bleiben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Bank verlangte eine Grundschuld im Grundbuch als Sicherheit für das Immobilienkredit.
- Vor dem Kauf des Hauses ließ ich die Grundschuld im Grundbuch prüfen.
- Eine Grundschuld im Grundbuch ermöglicht es dem Gläubiger, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit auf das Grundstück zuzugreifen.
- Der Eigentümer des Grundstücks musste sich mit der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch einverstanden erklären, um das Darlehen zu erhalten.