Eine ordentliche kündigung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Eine ordentliche Kündigung ist die Kündigung eines Vertrages, die unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen erfolgt. Sie ist häufig in Arbeitsverhältnissen und Mietverträgen anzutreffen und dient dazu, eine einvernehmliche Beendigung des Vertragsverhältnisses mit angemessener Vorlaufzeit zu ermöglichen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen.
- Der Mieter hat beschlossen, eine ordentliche Kündigung einzureichen, um in eine andere Stadt zu ziehen.
- Bei einer ordentlichen Kündigung ist die Einhaltung der Fristen besonders wichtig.
- Die Firma informierte ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung zum Monatsende.