Eingeschränktes halteverbot mit uhrzeit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein eingeschränktes Halteverbot mit Uhrzeit ist eine Verkehrsregelung, die das Halten von Fahrzeugen in einem bestimmten Bereich zu bestimmten Zeiten untersagt. Diese Regelung wird häufig durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt und dient der Sicherheit und dem reibungslosen Verkehrsfluss.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das eingeschränkte Halteverbot mit Uhrzeit ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr gültig.
- Autofahrer sollten die Schilder mit dem Hinweis auf das eingeschränkte Halteverbot mit Uhrzeit aufmerksam lesen.
- Bei Nichteinhaltung des eingeschränkten Haltverbots droht ein Bußgeld.
- Viele Menschen sind sich der Regelung eines eingeschränkten Halteverbots mit Uhrzeit nicht bewusst und parken dennoch in diesen Zonen.