Eingetragener kaufmann

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Definition

Ein eingetragener Kaufmann ist eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Dies bedeutet, dass die betreffende Person die Rechtsform des Kaufmanns annimmt und somit bestimmten handelsrechtlichen Vorschriften unterliegt. Ein eingetragener Kaufmann handelt im Rahmen seiner geschäftlichen Aktivitäten nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und kann rechtlich als Unternehmer auftreten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der eingetragene Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen.
  • Als eingetragener Kaufmann genießt man die Vorteile einer klaren rechtlichen Stellung im Geschäftsverkehr.
  • Die Eintragung im Handelsregister legitimiert den eingetragenen Kaufmann gegenüber Dritten.
  • Auf das Vermögen eines eingetragenen Kaufmanns können Gläubiger im Falle einer Insolvenz zugreifen.