Eingetragener lebenspartner
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Definition
Ein eingetragener Lebenspartner ist eine Person, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem anderen Partner durch einen rechtlichen Akt, die sogenannte Eingetragene Lebenspartnerschaft, verbunden ist. Diese Partnerschaft gibt den beiden Lebenspartnern rechtliche Anerkennung und vergleichbare Rechte, die auch für Ehepaare gelten, jedoch mit einigen Unterschieden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Peter und Thomas haben vor zwei Jahren ihre eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen.
- In vielen Ländern ist es mittlerweile möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich anerkennen zu lassen.
- Die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, offiziell gemeinsam zu leben und rechtlich abgesichert zu sein.
- Nach der Gesetzesänderung können auch eingetragene Lebenspartner in den gleichen Genuss von steuerlichen Vorteilen kommen wie verheiratete Paare.