Einkommensteuererklärung unbeschränkte steuerpflicht

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Definition

Die unbeschränkte Steuerpflicht bezeichnet die steuerliche Verpflichtung einer natürlichen Person, ihr weltweites Einkommen in dem Land zu versteuern, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Deutschland sind alle Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dies bedeutet, dass sie ihre Einkünfte aus inländischen und ausländischen Quellen in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der unbeschränkten Steuerpflicht muss der Steuerpflichtige sein gesamtes Einkommen in der Einkommensteuererklärung angeben.
  • Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht haben Anspruch auf verschiedene Steuervergünstigungen.
  • Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für Ausländer, die in Deutschland wohnen.
  • Durch die unbeschränkte Steuerpflicht können im Ausland erzielte Einkünfte ebenfalls besteuert werden.