Eintragung in der überliegefrist

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Definition

Die Eintragung in der Überliegefrist bezeichnet den Prozess, bei dem ein bestimmtes Warenlager oder die Lagerbestände eines Unternehmens in eine festgelegte Frist für die Überlagerung aufgeführt werden. Dies geschieht oft im Rahmen von logistischen oder steuerrechtlichen Vorgaben, um einen genauen Überblick über vorübergehend nicht verkaufte oder abgelaufene Produkte zu erhalten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Eintragung in der Überliegefrist ist notwendig, um die Lagerbestände genau zu dokumentieren.
  • Nach der Eintragung in der Überliegefrist muss das Unternehmen entscheiden, ob die Produkte weiter gelagert oder abverkauft werden sollen.
  • Während der letzten Inventur fiel auf, dass viele Artikel in der Eintragung in der Überliegefrist aufgeführt sind.
  • Durch die Eintragung in der Überliegefrist konnten wir die Ablaufdaten unserer Produkte besser überwachen.