Einvernehmlich
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Definition
Einvernehmlich bedeutet, dass etwas in Übereinstimmung oder mit gegenseitigem Einverständnis aller Beteiligten geschieht. Es beschreibt einen Zustand oder eine Handlung, bei der alle Parteien gleichermaßen zustimmen und einverstanden sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die beiden Parteien haben sich einvernehmlich auf eine Lösung geeinigt.
- Das Scheidungsverfahren wurde einvernehmlich durchgeführt, ohne dass es zu Konflikten kam.
- Im Arbeitsvertrag steht, dass Änderungen nur einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgenommen werden dürfen.
- Die Meinungsverschiedenheiten wurden einvernehmlich ausgeräumt, sodass alle Beteiligten zufrieden sind.