Elstam beim finanzamt

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Definition

Elstam ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezeichnet das Elektronische Steuerabkommen, das in Deutschland zur Erfassung und Verwaltung von Einkommensteuerdaten verwendet wird. Es ermöglicht Finanzämtern den Austausch von Informationen über steuerpflichtige Personen auf elektronischem Weg, wodurch die Erfassung und Bearbeitung von Steuererklärungen vereinfacht und effizienter gestaltet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Elstam-Verfahren ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen durch das Finanzamt.
  • Durch die Verwendung von Elstam wird der Austausch von Steuerdaten zwischen dem Finanzamt und den Steuerpflichtigen optimiert.
  • Bei Fragen zu Elstam können Steuerpflichtige direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt nachfragen.
  • Aufgrund von Elstam erhalten viele Steuerpflichtige ihre Steuerbescheide schneller als zuvor.