Elterneigenschaft im sinne der pflegeversicherung

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Definition

Die Elterneigenschaft im Sinne der Pflegeversicherung bezeichnet den Status einer Person, die aufgrund ihrer Verantwortung als Elternteil Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Vergünstigungen innerhalb des Systems der Pflegeversicherung hat. Diese Eigenschaft spielt insbesondere in der Diskussion um die Absicherung von Pflegebedürftigen und der finanzielle Unterstützung von Familien eine bedeutende Rolle.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Durch die Elterneigenschaft haben viele Eltern Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung in der Pflegeversicherung."
  • "Die Elterneigenschaft kann sich positiv auf die Höhe der Pflegeleistungen auswirken."
  • "Personen ohne Elterneigenschaft müssen sich oft auf andere finanziellen Quellen verlassen, um Pflegekosten zu decken."
  • "In den Reformen der Pflegeversicherung wurde die Elterneigenschaft zunehmend als wichtiger Faktor für die Leistungsansprüche angesehen."