Ende der sperrfrist beim bausparvertrag
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Definition
Das Ende der Sperrfrist beim Bausparvertrag bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die im Vertrag vereinbarten Wartezeiten abgelaufen sind. Nach Ablauf dieser Sperrfrist hat der Bausparer das Recht, das angesparte Guthaben nebst möglichen staatlichen Förderungen zu veranschlagen und kreditierte Beträge in Anspruch zu nehmen, um beispielsweise eine Immobilie zu erwerben oder Renovierungsarbeiten zu finanzieren.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach drei Jahren ist das Ende der Sperrfrist erreicht, und ich kann endlich auf mein Bausparguthaben zugreifen.
- Viele Sparer freuen sich auf das Ende der Sperrfrist, da sie dann ihre lang ersehnten Wohnprojekte realisieren können.
- Das Ende der Sperrfrist ist ein entscheidender Moment für jeden Bausparer.
- Bei der Planung ist es wichtig, das Ende der Sperrfrist im Hinterkopf zu behalten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.