Entgeltgruppe 5 stufe 1
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Definition
Die Entgeltgruppe 5, Stufe 1, ist eine spezifische Einstufung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Deutschland (TVöD). Diese Einstufung bezieht sich auf das Gehalt, das einem Arbeitnehmer in dieser Kategorie zusteht. Die Entgeltgruppe 5 ist in der Regel für technische, kaufmännische oder soziale Berufe zuständig, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern, jedoch keine besonderen Fachkenntnisse oder umfangreiche Erfahrung voraussetzen. Die Stufen innerhalb der Entgeltgruppe reflektieren die Berufserfahrung und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Arbeitnehmer wird in die Entgeltgruppe 5, Stufe 1 eingestuft, da er über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt.
- In der Regel steigt man nach zwei Jahren in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1 in die nächste Stufe auf.
- Für viele Stellen im öffentlichen Dienst ist die Entgeltgruppe 5, Stufe 1 der Einstiegstarif.
- Die Gehälter in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1 sind marktgerecht und orientieren sich an den Anforderungen der jeweiligen Position.